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Der OLG Köln Beschluss vom 22.07.2020: Ein Lehrstück über Testamentsergänzungen und formgerechte Testamentsänderungen

In einem kürzlich entschiedenen Fall am Oberlandesgericht (OLG) Köln wurde eine bedeutende Entscheidung zur Gültigkeit von Testamentsänderungen und den formalen Anforderungen an diese getroffen. Das Gericht setzte sich mit der Frage auseinander, unter welchen Umständen handschriftliche Zusätze auf einer Testamentskopie rechtlich wirksam sind.

Was war der Kern des Falles?

Der Streit drehte sich um die Wirksamkeit von handschriftlichen Änderungen auf einer Testamentskopie. Eine Erblasserin hatte in einem handschriftlichen Testament Verfügungen getroffen, die später handschriftlich geändert wurden. Das Gericht musste entscheiden, ob diese Änderungen formgültig waren.

Warum ist dieses Urteil wichtig?

Dieses Urteil klärt wichtige Fragen zur Testamentsgestaltung und -änderung. Es verdeutlicht, dass auch nachträgliche Änderungen an einem Testament bestimmten formalen Anforderungen genügen müssen, insbesondere der Unterschrift des Erblassers, um wirksam zu sein.

Wie sollten Erblasser vorgehen?

1. Formgerechte Testamentserrichtung

Ein Testament muss immer handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Dies gilt auch für jegliche Änderungen.

2. Einheitlichkeit der Urkunde

Änderungen sollten idealerweise auf dem Originaldokument vorgenommen werden, um die Einheitlichkeit und damit die Wirksamkeit sicherzustellen.

3. Verwendung von Kopien

Auch Änderungen auf Kopien können gültig sein, sofern diese zusammen mit dem Original ein einheitliches Ganzes bilden und ordnungsgemäß unterschrieben sind.

Praktische Beispiele und deren rechtliche Bewertung

1. Testament ohne Unterschrift

Eine Ergänzung oder Änderung, die nicht unterschrieben ist, wird in der Regel als ungültig betrachtet. Dies war auch im besprochenen Fall relevant, wo eine Änderung ohne neue Unterschrift als formungültig angesehen wurde.

2. Änderung mit Unterschrift

Wird eine Änderung vorgenommen und diese unterschrieben, gilt sie als Teil des Testaments. Dies verstärkt die Rechtssicherheit und vermeidet Streitigkeiten nach dem Erbfall.

3. Vergleich von Original und Kopie

Sollte ein Testament in mehreren Ausfertigungen vorliegen, ist stets das original unterschriebene Dokument maßgeblich. Änderungen auf Kopien müssen klar als Teil des gesamten testierwilligen Dokuments erkennbar sein.

Was ist die rechtliche Lehre aus diesem Fall?

Die Entscheidung des OLG Köln betont die Bedeutung der formalen Anforderungen an Testamente und deren Änderungen. Erblasser und Erben müssen sicherstellen, dass alle testamentarischen Anweisungen und deren Modifikationen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.


Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht / (Zertifizierter) Testamentsvollstrecker (AGT)

Christian Keßler
(Diese Informationen erfolgen nicht im Rahmen eines konkreten Vertragsverhältnisses. Der Verfasser übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 10. Juli 2024

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