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Wichtige Aspekte bei der Annahme des Testamentsvollstreckeramtes

Das deutsche Recht sieht vor, dass eine Bescheinigung über die Annahme des Testamentsvollstreckeramtes keine Prüfung zum wirksamen Beginn der Testamentsvollstreckung vorausgeht. Personen, die das Amt des Testamentsvollstreckers übernehmen, müssen sich gegenüber Dritten als solche legitimieren. Hierfür gibt es das Testamentsvollstreckerzeugnis oder alternativ eine Amtsannahmebestätigung zusammen mit einem öffentlichen Testament. Diese Amtsannahmebestätigung dient als Eingangsbestätigung der Annahme des Amtes und erfordert keine sachliche Prüfung der Amtsannahmevoraussetzungen.

Wie wird die Anordnung einer Testamentsvollstreckung und die Ernennung des Testamentsvollstreckers gehandhabt? 

Ein Mann verfügt testamentarisch ein Geldvermächtnis für sein Kind und setzt seine Frau als Nacherbin ein. Er ordnet eine Testamentsvollstreckung bis zum 21. Lebensjahr des Kindes an und benennt seine Frau als Testamentsvollstreckerin, mit dem Rechtsanwalt als Ersatz für den Nacherbfall. Nach dem Tod des Mannes erklärt der Rechtsanwalt die Annahme des Amtes und beantragt eine Amtsannahmebestätigung. Das Nachlassgericht lehnt dies ab, da die Testamentsvollstreckung erst mit dem Nacherbfall eintritt. Der Rechtsanwalt legt Beschwerde ein.

Was ist die Amtsannahmebescheinigung und welche Bedeutung hat sie? 

Das Gericht entschied zu Unrecht, dass dem Rechtsanwalt keine Amtsannahmebestätigung auszustellen ist, unabhängig davon, ob die Nacherbentestamentsvollstreckung bereits greift. Die Amtsannahmebescheinigung ist eine reine Eingangsbestätigung der Annahme des Amtes und erfordert keine sachliche Prüfung wie beim Testamentsvollstreckerzeugnis. Eine Festgebühr von 50,00 € ist seit 2002 gesetzlich vorgesehen. Die Bescheinigung bestätigt lediglich die Annahmeerklärung und verlangt nicht den Nachweis, dass die vom Erblasser festgelegten Voraussetzungen für den Beginn der Testamentsvollstreckung erfüllt sind. Deswegen hat das Oberlandesgericht die Entscheidung aufgehoben und dem Rechtsanwalt die Amtsannahmebescheinigung ausgestellt.

Handlungsanweisungen für Betroffene

  • Stellen Sie sicher, dass Sie sich als Testamentsvollstrecker gegenüber dem Rechtsverkehr legitimieren.

  • Prüfen Sie, ob eine Amtsannahmebestätigung in Ihrem Fall ausreicht oder ob ein Testamentsvollstreckerzeugnis erforderlich ist.

  • Bei Unstimmigkeiten mit dem Nachlassgericht über die Ausstellung der Amtsannahmebescheinigung können Sie Beschwerde einlegen und rechtliche Schritte prüfen.


Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht / (Zertifizierter) Testamentsvollstrecker (AGT)

Christian Keßler
(Diese Informationen erfolgen nicht im Rahmen eines konkreten Vertragsverhältnisses. Der Verfasser übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 19. Juni 2024

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