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Zu Barvermögen gehört im erbrechtlichen Sinne möglicherweise auch das Konto?

In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom 20.12.2023 (3 U 8/23) wurde festgestellt, dass das Vermächtnis von "Barvermögen" auch die Gelder auf den Konten umfasst. In Zeiten des zunehmend bargeldlosen Zahlungsverkehrs wird unter "Barvermögen" nicht nur das physische Bargeld verstanden, sondern sämtliche liquiden Mittel, die sofort verfügbar sind. Doch wie wird der Begriff "Barvermögen" genau definiert und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

1. Was versteht man unter dem Begriff "Barvermögen" in rechtlicher Hinsicht? 

Das OLG Oldenburg entschied, dass unter "Barvermögen" nicht nur das physische Bargeld zu verstehen ist, sondern auch die bei Banken befindlichen sofort verfügbaren Gelder. Dies umfasst alle liquiden Mittel, die unmittelbar verfügbar sind, einschließlich der Gelder auf Bankkonten.

2. Wie wird der Begriff "Barvermögen" im Testament interpretiert? 

Bei der Auslegung eines Testaments ist entscheidend, was der Erblasser unter dem Begriff "Barvermögen" verstanden hat. In der heutigen Zeit, in der bargeldlose Zahlungen weit verbreitet sind, wird der Begriff so ausgelegt, dass er alle sofort verfügbaren Geldmittel umfasst, unabhhängig davon, ob sie in physischer Form vorliegen oder auf Konten gehalten werden.

3. Welche Bedeutung hat die Vermehrung von Kartenzahlungen für die Auslegung des Begriffs "Barvermögen"? 

Die vermehrte Nutzung von Kartenzahlungen hat dazu geführt, dass der Begriff "bar" sich weiterentwickelt hat. Heutzutage umfasst er nicht nur physisches Bargeld, sondern jegliche sofort verfügbare Geldmittel, die auch über Kartenzahlungen zugänglich sind.

Ein Beispiel verdeutlicht die Anwendung dieses Prinzips: Ein Mann vererbt in seinem Testament sein "Barvermögen" an eine bestimmte Person. Nach seinem Tod entsteht Streit darüber, ob darunter nur das physische Bargeld oder auch die Gelder auf seinen Bankkonten fallen. Das Gericht entscheidet gemäß der aktuellen Auslegung des Begriffs "Barvermögen", dass alle liquiden Mittel des Erblassers, einschließlich der Bankguthaben, an die Vermächtnisnehmerin übergehen.

Um sicherzustellen, dass der Wille des Erblassers klar und eindeutig umgesetzt wird, ist es ratsam, im Testament präzise zu formulieren, was unter Begriffen wie "Barvermögen" zu verstehen ist. Eine genaue Beschreibung kann Missverständnisse und Streitigkeiten unter den Erben vermeiden.


Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht  

Christian Keßler
(Diese Informationen erfolgen nicht im Rahmen eines konkreten Vertragsverhältnisses. Der Verfasser übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.)

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Veröffentlichung

Mi, 29. Mai 2024

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