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Die Erbschaftsteuer - Persönliche Steuerpflicht

Was bestimmt die persönliche Steuerpflicht?

Die persönliche Steuerpflicht ist das entscheidende Kriterium dafür, ob und in welchem Ausmaß eine finanzielle Bereicherung der deutschen Besteuerung unterliegt. Es gibt vier Arten von Steuerpflicht:

 

1. Unbeschränkte Steuerpflicht
2. Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht
3. Beschränkte Steuerpflicht
4. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

 

1. Unbeschränkte Steuerpflicht und ihre Bedeutung

 

Die unbeschränkte Steuerpflicht bezieht sich auf Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Dies trifft auch auf Ausländer zu, wenn sie einen Wohnsitz in Deutschland haben.

 

Ein Wohnsitz in Deutschland liegt vor, wenn eine Person eine Wohnung hat und die Umstände darauf hinweisen, dass sie die Absicht hat, diese Wohnung zu nutzen. Die tatsächlichen Anforderungen an einen Wohnsitz in Deutschland sind nicht sehr hoch. Es reicht aus, wenn eine zum Wohnen geeignete Räumlichkeit regelmäßig und über einen längeren Zeitraum genutzt wird.

 

Ein Beispiel für die Komplexität der Wohnsitzdefinition ist der Fall eines Mannes und seiner Lebensgefährtin, die seit 19 Jahren in Liechtenstein lebten, aber regelmäßig zur Rehwildjagd nach Deutschland kamen und dabei eine Doppelhaushälfte nutzten. Der Bundesfinanzhof entschied, dass sie einen Wohnsitz in Deutschland hatten, was zu einer hohen Besteuerung führte.

 

2. Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht und ihre Relevanz

 

Die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gilt für deutsche Staatsbürger, die nicht länger als fünf Jahre im Ausland gelebt haben, oder für solche, die im öffentlichen Dienst tätig sind, ohne einen Wohnsitz in Deutschland zu haben. Dies betrifft insbesondere Auslandsbeamte und ihre Familienangehörigen.

 

Die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht zielt darauf ab, deutsche Staatsbürger zu erfassen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben. Wenn sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten, unterliegen sie noch fünf Jahre nach ihrem Wegzug der deutschen Besteuerung. Bei Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit entfällt diese Regelung.

 

Es ist jedoch wichtig, die Auswirkungen einer solchen Entscheidung sorgfältig zu bedenken, einschließlich der Auswirkungen auf das Erbrecht. Es ist auch zu beachten, dass immer noch die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht gelten kann.

 

 

3. Beschränkte Erbschaftssteuerpflicht

 

Die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht wird in Deutschland relevant, wenn weder der Geber (Erblasser oder Schenker) noch der Empfänger (Erbe oder Beschenkter) zum Zeitpunkt der Steuerentstehung steuerlich im Inland ansässig sind. Die Steuerpflicht bezieht sich dann nur auf das so genannte Inlandsvermögen, also auf Vermögenswerte, die eine enge Verbindung zu Deutschland aufweisen. Dazu zählen insbesondere in Deutschland gelegenes Grundvermögen, Betriebsvermögen und Anteile an deutschen Kapitalgesellschaften, wenn diese mindestens 10 Prozent des Nennkapitals ausmachen.

 

Ein Beispiel: Ein steuerlicher Ausländer hält 18 Prozent der Anteile an einer deutschen GmbH. Er schenkt zunächst 9 Prozent einem seiner Kinder und fünf Jahre später die restlichen 9 Prozent einem anderen Kind. Beide Schenkungen unterliegen der Steuerpflicht in Deutschland.

 

Interessant ist auch, dass bestimmte Vermögenswerte, wie Bank- oder Sparguthaben bei inländischen Banken, Wertpapierdepots in Deutschland, ungesicherte Forderungen gegen inländische Schuldner, Hausrat, Schmuck oder Kunstgegenstände, nicht zum Inlandsvermögen zählen.

 

In der Praxis ist es manchmal vorteilhaft, sich bewusst in die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht zu begeben, indem man einen Wohnsitz in Deutschland nimmt. Zudem ist es wichtig zu beachten, dass bei der beschränkten Steuerpflicht nur Schulden und Lasten abzugsfähig sind, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Inlandsgegenständen stehen.

 

Eine Änderung im Steuerrecht hat dazu geführt, dass nun auch die Freibeträge des Erbschaftsteuergesetzes in Fällen der beschränkten Steuerpflicht angewendet werden können, allerdings nur anteilig und innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren. Ebenso können ausländische Steuern nicht angerechnet werden.

 

Abschließend sei noch erwähnt, dass die Möglichkeit, die unbeschränkte Steuerpflicht zu wählen (Option zur unbeschränkten Steuerpflicht), durch eine Gesetzesänderung aufgehoben wurde.

 

 

4. Erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

 

Dieser Artikel erläutert die "Erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht" in Deutschland, die in § 4 AStG definiert ist. Diese Regelung ist relevant, wenn jemand seinen Wohnsitz in ein Niedrigsteuerland verlegt und dabei bestimmte finanzielle Interessen in Deutschland hat.

 

a) Voraussetzungen

 

Die Erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht tritt unter folgenden Bedingungen in Kraft:

 

1. Der Erblasser oder Schenker war in den letzten Jahren vor dem Umzug aus Deutschland mindestens fünf Jahre lang unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, und zwar als deutscher Staatsangehöriger.

2. Er hat seinen Wohnsitz in einem Niedrigsteuerland.

3. Er verfügt über bedeutende wirtschaftliche Interessen in Deutschland.

4. Die ausländische Erbschaftsteuer auf sein erweitertes Inlandsvermögen ist weniger als 30% der entsprechenden deutschen Erbschaftsteuer.

5. Der steuerpflichtige Erwerb findet innerhalb von zehn Jahren nach dem Umzug statt.

6. Ein Doppelbesteuerungsabkommen darf die Anwendung von § 2 I AStG nicht ausschließen.

 

b) Rechtsfolgen

 

Unter diesen Bedingungen ist nicht nur das Inlandsvermögen (§ 121 BewG), sondern auch das erweiterte Inlandsvermögen steuerpflichtig. Dies umfasst alle Vermögenswerte, die nicht zum Auslandsvermögen zählen, einschließlich:

 

- Inländische Kapitalforderungen
- Inländische Barguthaben und Bankguthaben
- Aktien und Anteile an Kapitalgesellschaften
- Inländische Renten- und wiederkehrende Leistungen
- In Deutschland genutzte Erfindungen und Urheberrechte
- Versicherungsansprüche gegen inländische Unternehmen
- Bewegliche Wirtschaftsgüter in Deutschland
- Vermögen, dessen Erträge der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegen
- Vermögen, das dem erweitert beschränkten Steuerpflichtigen zuzuordnen ist

 

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelung auch dann gilt, wenn der Umzug aus beruflichen oder familiären Gründen und nicht aus steuerlichen Gründen erfolgt ist. Es ist auch wichtig, sich bewusst zu sein, dass einige Doppelbesteuerungsabkommen die Anwendung dieser Regelung ausschließen können.

 

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

 

Christian Keßler


(Diese Informationen erfolgen nicht im Rahmen eines konkreten Vertragsverhältnisses. Der Verfasser übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.)

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Veröffentlichung

Mi, 14. Juni 2023

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