Nebenklage - Opferschutz im Strafprozss
Einleitung und Entwicklung
Die Nebenklage ermöglicht Opfern bestimmter Straftaten, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen. Die Gesetzesnovellen des Opferschutzgesetzes und des Zeugenschutzgesetzes haben die Anschlussbefugnis und die Wahrnehmung prozessualer Rechte des Nebenklägers erweitert. Der Nebenkläger wurde vom bloßen "Gehilfen der Staatsanwaltschaft" zum Subjekt des Verfahrens. Die Rechte des Nebenklägers wurden durch mehrere Gesetzesnovellierungen erweitert, zuletzt durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern im Strafverfahren (StORMG) vom 26.06.2013.
Kritik
Die Nebenklage wird von vielen Verteidigern missbilligt, da sie eine zusätzliche Herausforderung im Strafprozess darstellt. Es wird kritisiert, dass die Nebenklage oft nur als lukratives Tätigkeitsfeld des Rechtsanwalts gesehen wird, ohne dass die Vertreter ihr Handwerk verstehen oder sachgerecht im Sinne ihres Mandanten ausüben. Nicht so bei uns! Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und beraten Sie im Rahmen der Nebenklage umfassend zu Ihren Rechten.
Grundlagen
Der Nebenkläger ist auch dann, wenn er mit besonderen Rechten ausgestattet ist, in seiner Rolle als Zeuge den entsprechenden Pflichten unterworfen. Die durch das Strafverfahren geschaffene Situation, Zeuge und Nebenkläger zugleich zu sein, ist konfliktträchtig. Der Nebenklagevertreter hat hier die Aufgabe, dem Nebenkläger diese spezifische Prozesssituation klar vor Augen zu führen und auf eine Harmonisierung der Zeugenrolle und der Rolle als Nebenkläger hinzuwirken.
Nebenklageverfahren
Der Kreis der zur Nebenklage Anschlussberechtigten ist in § 395 StPO abschließend aufgeführt. Verletzter ist, wer durch die behauptete Tat – ihre tatsächliche Begehung unterstellt - unmittelbar in einem Rechtsgut verletzt ist. Dabei kann es mehrere unmittelbar Verletzte geben. Die Straftat muss tatbestandsmäßig und rechtswidrig sein. Ob der Täter hingegen schuldhaft gehandelt hat, ist für die Anschlussbefugnis irrelevant und kann erst im Verfahren festgestellt werden.
Nebenklage im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende
Während die Nebenklage gegen Heranwachsende ohne Einschränkungen zulässig ist, wird sie in Verfahren gegen Jugendliche grundsätzlich ausgeschlossen (§ 80 Abs. 1 S. 1 JGG). Nur in den Fällen des § 80 Abs. 3 JGG ist sie in den dort abschließend aufgezählten Ausnahmetatbeständen zulässig.
Die Rolle des Nebenklägers
Der Nebenkläger hat das Recht, an allen Verhandlungen teilzunehmen und Fragen zu stellen. Er kann auch Beweisanträge stellen und Rechtsmittel einlegen. Allerdings ist er auch verpflichtet, als Zeuge auszusagen, wenn er dazu aufgefordert wird.
Die Rolle des Nebenklagevertreters
Der Nebenklagevertreter hat die Aufgabe, die Interessen des Nebenklägers zu vertreten. Er muss den Nebenkläger über seine Rechte und Pflichten aufklären und ihn während des gesamten Verfahrens unterstützen.
Die Kosten der Nebenklage
Die Kosten der Nebenklage werden in der Regel vom Staat getragen. Allerdings kann der Nebenkläger auch zur Zahlung der Kosten verpflichtet werden, wenn er das Verfahren ohne hinreichenden Grund verzögert oder wenn seine Anträge als missbräuchlich angesehen werden.
Die Wirkung der Nebenklage
Die Nebenklage kann dazu beitragen, dass das Gericht ein umfassenderes Bild von den Auswirkungen der Straftat erhält. Sie kann auch dazu beitragen, dass das Opfer eine angemessene Entschädigung erhält.
Fazit
Die Nebenklage ist ein wichtiges Instrument im Strafverfahren, das den Opfern von Straftaten eine aktive Beteiligung am Verfahren ermöglicht. Sie ist jedoch auch mit Herausforderungen verbunden, insbesondere in Bezug auf die Rolle des Nebenklägers als Zeuge und die Kosten der Nebenklage. Es ist daher wichtig, dass Nebenkläger und ihre Vertreter gut informiert sind und ihre Rechte und Pflichten kennen.
Ihr Rechtsanwalt
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