Familienrecht: Der Ablauf eines Scheidungsverfahrens in Deutschland kann grundlegend in mehrere Schritte unterteilt werden:
- Trennungszeit: Für eine Scheidung nach deutschem Recht ist normalerweise (Ausnahme: sogenannte Härtefallscheidung) eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr erforderlich.
- Einreichung des Scheidungsantragsschriftsatzes: Der Scheidungsantragsschriftsatz muss von einem Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden.
- Zustellung des Antrags: Das Gericht stellt den Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zu.
- Versorgungsausgleich: Grundsätzlich wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens auch die Folgesache Versorgungsausgleich, also die Rententeilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte, durch das Gericht von Amts wegen durchgeführt. Etwas anderes kann sich insbesondere dann ergeben, wenn wirksam eine Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs getroffen wurde oder bei ausländischen Versorgungsanwartschaften, z.B. Anrechten in der Schweiz, die in Deutschland bei der Scheidung grundsätzlich nicht ausgleichsreif sind.
Bei ausländischen Anrechten ist besondere Aufmerksamkeit geboten, um hinsichtlich etwaiger bei der Scheidung nicht ausgeglichener Rentenanrechte die Möglichkeit eines Ausgleichs nach der Scheidung zu sichern.
Eine Besonderheit bei kurzer Ehedauer:
Von Amts wegen findet bei der Scheidung kein Versorgungsausgleich statt bei einer Ehezeit nach dem Versorgungsausgleichsgesetz von bis zu drei Jahren. Bei einer solchen kurzen Ehezeit findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehepartners statt.
- Weitere Folgesachen: Im Rahmen des Scheidungsverfahrens können mit der Scheidung auch andere Folgesachen, wie der Zugewinnausgleich oder nachehelicher Unterhalt, bei Gericht geregelt werden. Dies geschieht aber nicht von Amts wegen durch das Gericht, sondern bedarf eines entsprechenden Antrages eines Ehegatten, wofür Anwaltszwang besteht.
- Anhörungstermin: Im Anhörungstermin vor Gericht werden die Ehegatten persönlich zu den Voraussetzungen der Scheidung angehört. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und auch mit dem Scheidungsverfahren anhängige Folgesachen entscheidungsreif sind, spricht das Familiengericht die Ehescheidung aus und entscheidet über die anhängigen Folgesachen.
Diese grundlegenden Schritte bieten eine erste Orientierung über den Ablauf eines Scheidungsverfahrens in Deutschland. Zur Interessenwahrung sollte rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die landläufige Meinung, dass es möglich ist, sich als Ehegatten von einem gemeinsamen Anwalt vertreten zu lassen, ist unzutreffend. Einen gemeinsamen Anwalt der Ehegatten im Ehescheidungsverfahren gibt es nicht.
Vincent Linke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
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